I.
Streitig ist nur noch die Höhe der außergewöhnlichen Belastungen des Klägers für das Jahr 1996. Für 1997 wurde die Klage zurückgenommen.
Der Kläger wurde zusammen mit seiner am 3. Januar 2000 verstorbenen Ehefrau NN für 1996 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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