Auf die Revision der Klägerin und des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 07.05.2018 – 7 K 257/17 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die alleinerziehende Mutter ihrer am … 2006 geborenen Tochter C. Mit dem Vater der Tochterwar sie nicht verheiratet. Die Klägerin machte in ihren Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre (2013 bis 2015) neben hier nicht im Streit stehenden Krankheitskosten Aufwendungen für folgende Rechtsstreitigkeiten als außergewöhnliche Belastungen geltend:
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