I. Die verheirateten Kläger und Revisionskläger zu 1. und 2. (Kläger) sind zu je 50 % Gesellschafter der Klägerin und Revisionsklägerin zu 3. (OHG), die als Bauträgerin tätig ist und seit 1999 diverse unbebaute Grundstücke erwarb. Die OHG ermittelte ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich für das jeweilige Kalenderjahr.
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