FG Hamburg - Urteil vom 04.09.2006
2 K 109/05
Normen:
EStG § 10b Abs. 1 ; GG Art. 3 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 686
EFG 2007, 199

Abzugsfähigkeit von Spenden

FG Hamburg, Urteil vom 04.09.2006 - Aktenzeichen 2 K 109/05

DRsp Nr. 2006/29511

Abzugsfähigkeit von Spenden

Die besondere Begünstigung der Spenden an Stiftungen gemäß § 10b Abs. 1 S. 3 EStG verstößt nicht gegen Art. 3 GG.

Normenkette:

EStG § 10b Abs. 1 ; GG Art. 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Regelungen für den Sonderausgabenabzug von Spenden an Stiftungen auf der einen Seite und Vereinen und Kapitalgesellschaften auf der anderen Seite.