Streitig ist, ob nach Beendigung einer doppelten Haushaltsführung durch Wegfall der Familienwohnung aufgrund Ehescheidung der vom Steuerpflichtigen im Streitjahr (2005) durchgeführte Umzug von seiner bisherigen (Zweit-)Wohnung am Beschäftigungsort in eine größere Wohnung im Einzugsbereich des Beschäftigungsorts beruflich veranlasst ist.
Der Kläger ist Diplom-Mathematiker. Er lebte ursprünglich in der Stadt B mit seiner – inzwischen von ihm geschiedenen – Ehefrau und zwei Kindern zur Miete. Der Sohn und Zeuge A1 sowie die Tochter A2 besuchten seinerzeit das Gymnasium. Die in einer Doppelhaushälfte belegene Familienwohnung war etwa 150 m² groß und bestand aus fünf Zimmern, einer Küche, zwei Bädern und zwei WC.
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