Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24.01.2018 – 7 K 1007/17 E,F aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
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