FG Niedersachsen - Urteil vom 09.07.2020
1 K 10038/15
Normen:
EStG § 5a Abs. 5 S. 1;

Abzugsfähigkeit von Verlusten aus einer stillen Gesellschaft als Sonderbetriebsausgaben

FG Niedersachsen, Urteil vom 09.07.2020 - Aktenzeichen 1 K 10038/15

DRsp Nr. 2022/16652

Abzugsfähigkeit von Verlusten aus einer stillen Gesellschaft als Sonderbetriebsausgaben

Normenkette:

EStG § 5a Abs. 5 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob Verluste aus einer stillen Gesellschaft als Sonderbetriebsausgaben abzugsfähig sind.

Die Kläger waren im Streitjahr an der "K GmbH & Co. KG" (künftig: KG) als Kommanditisten beteiligt. Die KG war mit Gesellschaftsvertrag vom ... (künftig KG-Vertrag) gegründet worden. Persönlich haftende Gesellschafterin der KG war die X GmbH. Diese wurde vertreten durch den Kläger zu 1.

Kommanditisten bei Gründung waren die A GmbH mit einer Einlage vom ... DM, der Kläger zu 1. mit einer Einlage vom ... DM, Herr B (nach dessen Tod am 13. Oktober 2009 die Klägerin zu 2. als dessen Rechtsnachfolgerin) mit einer Kommanditeinlage in Höhe von ... DM, sowie die C GmbH mit einer Einlage in Höhe von ... DM.

Gegenstand des Handelsgewerbes der KG war der Erwerb und der Betrieb der Schiffe MS "D", der MS "E" sowie der MS "F". In § 23 Nr. 1 KG-Vertrag war geregelt, dass der Verkauf bzw. der Totalverlust der Schiffe zur Auflösung der KG durch Liquidation führen solle. Eines besonderen Auflösungsbeschlusses bedürfe es in diesem Fall nicht.