Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen im Zusammenhang mit einer steuerfreien Beschäftigung bei einer internationalen Organisation.
1. Der verheiratete Kläger war im Streitjahr 2016 nichtselbständig bei der internationalen Organisation [ ___ ] (A) beschäftigt. Seine Lohneinkünfte waren steuerfrei und unterlagen dem Progressionsvorbehalt. Er wurde mit seiner Ehefrau (Klägerin) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Die A ist eine im Jahr xxxx gegründete zwischenstaatliche Einrichtung. Die Rechtsbeziehungen zwischen der A und Deutschland sind bundesgesetzlich geregelt. Danach erhebt die A für die Gehälter und sonstigen Bezüge seines Personals eine eigene Steuer bei gleichzeitiger Befreiung von der deutschen Einkommensteuer. Die A hat ein eigenes Sozialversicherungssystem für die Renten- und Krankenversicherung eingerichtet und unterliegt daher nicht der deutschen Sozialversicherung.
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