Die Beteiligten streiten über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, die dem Kläger im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches zur Ablösung einer Darlehensschuld aus einer Immobilieninvestition entstanden sind.
Der Kläger war zu 25% an der "GbR O.-Straße 50" beteiligt, zu deren Vermögen ein Gebäudekomplex in der O.-Straße in M. gehörte (im Folgenden: GbR).
Nach einem Verkauf des Gebäudekomplexes im Jahr 1994 verblieben Restverbindlichkeiten.
Im Jahr 2001 übernahm der Kläger - unter gesamtschuldnerischer Mithaft zweier ehemaliger Mitgesellschafter - die Verbindlichkeiten der GbR i.H.v. 5.032.000 €.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|