FG Hamburg, vom 15.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 216/07
Abzugsteuerpflicht für von einer Konzertagentur übernommene Kosten für Hotelübernachtungen und Catering für Künstler sowie bar ausgezahlte Cateringpauschalen; Wirksamkeit eines Steuerbescheides im Fall einer fehlenden namentlichen Benennung des Steuerschuldners im Haftungsbescheid; Übernahme von Kosten für Hotelübernachtungen und Verpflegung und Gegenleistungen für künstlerische Leistungen im weitesten Sinn als steuerpflichtige Einnahmen; Steuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Hotelkosten und Bewirtungskosten als Betriebsausgaben
BFH, Urteil vom 05.05.2010 - Aktenzeichen I R 104/08
DRsp Nr. 2010/14965
Abzugsteuerpflicht für von einer Konzertagentur übernommene Kosten für Hotelübernachtungen und Catering für Künstler sowie bar ausgezahlte Cateringpauschalen; Wirksamkeit eines Steuerbescheides im Fall einer fehlenden namentlichen Benennung des Steuerschuldners im Haftungsbescheid; Übernahme von Kosten für Hotelübernachtungen und Verpflegung und Gegenleistungen für künstlerische Leistungen im weitesten Sinn als steuerpflichtige Einnahmen; Steuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Hotelkosten und Bewirtungskosten als Betriebsausgaben
1. NV: Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass die aufgrund der sog. "Nullregelung" (§§ 51, 52UStDV 1993) nicht erhobene Umsatzsteuer zu den Einnahmen i.S. des § 50a Abs. 4 Satz 2 EStG 1997 gehört.
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