FG Münster - Beschluss vom 01.04.2004
1 V 4857/03 E
Normen:
EStG § 50a Abs. 4 S. 2 ; EStDV § 73e ; EGV Art. 49 ;

Abzugsverpflichtung eines ausländischen Vergütungsschuldners

FG Münster, Beschluss vom 01.04.2004 - Aktenzeichen 1 V 4857/03 E

DRsp Nr. 2004/9183

Abzugsverpflichtung eines ausländischen Vergütungsschuldners

Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Überprüfung bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Steueranmeldung nach § 50a EStG, auf deren Grundlage ein ausländischer Vergütungsschuldner, der ohne weiteren Inlandsbezug lediglich eine Vergütung nach § 50a Abs. 4 EStG ausgezahlt hat, zur Einbehaltung und Abführung des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 4 EStG verpflichtet ist. Zudem bestehen aufgrund möglicher Doppelbelastungen Bedenken im Hinblick auf einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 EG-Vertrag.

Normenkette:

EStG § 50a Abs. 4 S. 2 ; EStDV § 73e ; EGV Art. 49 ;

Entscheidungsgründe: