Abzugsverpflichtung eines ausländischen Vergütungsschuldners
FG Münster, Beschluss vom 01.04.2004 - Aktenzeichen 1 V 4857/03 E
DRsp Nr. 2004/9183
Abzugsverpflichtung eines ausländischen Vergütungsschuldners
Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Überprüfung bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Steueranmeldung nach § 50aEStG, auf deren Grundlage ein ausländischer Vergütungsschuldner, der ohne weiteren Inlandsbezug lediglich eine Vergütung nach § 50a Abs. 4EStG ausgezahlt hat, zur Einbehaltung und Abführung des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 4EStG verpflichtet ist. Zudem bestehen aufgrund möglicher Doppelbelastungen Bedenken im Hinblick auf einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 EG-Vertrag.