Es ist über die Zulässigkeit eines AdV-Antrages zu entscheiden.
Der Antragsgegner (das Finanzamt - FA -) hat mit Einspruchsentscheidung vom 13.09.2001 den von den Antragstellern (Ast.) eingelegten Einspruch gegen den Einkommensteuer (ESt) - Änderungsbescheid 2000 vom 27.07.2001 als unbegründet zurückgewiesen, da die Ast. den Einspruch trotz Aufforderung nicht näher begründet haben.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|