I. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) erließ gegenüber der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) am 5. Dezember 2002 den Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr (1999) und unterwarf darin den Gewinn aus der Veräußerung eines mehr als fünf Jahre vor der Veräußerung erworbenen Grundstücks in Höhe von 159 084 DM der Einkommensteuer.
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