I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH, an der deren Gesellschafter S seit 1. Januar 1989 mit einer Einlage von ... DM als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt ist. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) stellte mit geändertem Bescheid vom 9. September 1992 den Einheitswert des Betriebsvermögens auf den 1. Januar 1989 mit ... DM fest und teilte den Einheitswert auf die Klägerin und S auf. Die Beschwerde war an die Klägerin unter deren Anschrift adressiert und enthielt folgende Zusätze:
"für Firma ...-Verwaltungs-GmbH und Herrn S als Gesellschafter einer atyp stillen Gesellschaft X-Str. 7 in A.
Der Bescheid ergeht an Sie als Empfangsbevollmächtigten mit Wirkung für und gegen alle Feststellungsbeteiligten."
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