BFH, Beschluß vom 01.02.2002 - Aktenzeichen II B 76/01
DRsp Nr. 2002/6342
AdV; beschränkte Zulassung der Beschwerde
Hat das FG mit einem einzigen Beschluss über die AdV mehrerer Steuerbescheide entschieden, kann es die Zulassung der Beschwerde dahin beschränken, dass sie nur bezüglich einzelner, näher genannter Steuerbescheide gelten soll. Die Beschränkung muss nicht bereits im Tenor enthalten sein, sondern kann sich auch aus den Entscheidungsgründen ergeben.
Gründe:
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