BFH - Beschluss vom 10.09.2002
X S 6/02
Normen:
FGO §§ 69 116 Abs. 5 S. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 72

AdV während NZB-Anhängigkeit

BFH, Beschluss vom 10.09.2002 - Aktenzeichen X S 6/02

DRsp Nr. 2002/17417

AdV während NZB-Anhängigkeit

1. Wird ein AdV-Antrag während der Anhängigkeit einer NZB beim BFH gestellt, können ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerbescheide nur bestehen, nur wenn ernstlich mit einer Zulassung der Revision zu rechnen ist.2. Wird das FG-Urteil wegen der Zurückweisung der NZB rechtskräftig und damit die angefochtenen Steuerbescheide unanfechtbar, können ernstliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit mit Erfolg nicht mehr geltend gemacht werden.

Normenkette:

FGO §§ 69 116 Abs. 5 S. 3 ;

Gründe:

I. Das Finanzgericht (FG) wies in der Hauptsache die Klage des Antragstellers als unbegründet ab, ohne die Revision zuzulassen. Die dagegen vom Antragsteller erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag X B 42/02 als unzulässig verworfen. Der Antragsgegner (das Finanzamt --FA--) hatte Aussetzung der Vollziehung bis einen Monat nach Zustellung des Urteils des FG gewährt. Eine weitere Aussetzung der Vollziehung für die Dauer des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde lehnte das FA ab. Zur Begründung führte es aus, es beständen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzungen.