1. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist seit dem 25. März 1994 als staatlich geprüfte Kosmetikerin anerkannt. Sie meldete 1992 ein Gewerbe für "Hand- und Fußpflege, permanent Make up und Epilationsstudio" an, in dem sie auch Enthaarungen von Transsexuellen vornahm, die nach ärztlicher Bestätigung in psychisch krankhafter Weise darunter litten, nicht weiblichen Geschlechts zu sein.
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