Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig ist die Berücksichtigung von nacherklärten Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Die Kläger wurden in den Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
In ihren Einkommensteuererklärungen für 2007 und 2008, eingegangen am 14. Juli 2008 und 4. August 2009 (Frühleerung), strichen die Kläger alle Kästchen zu privaten Veräußerungsgeschäften ("lt. Anlage SO", "wurden nicht getätigt", "führten zu einem Gewinn von weniger als 512 bzw. 600 €") durch. Anlagen SO reichten die Kläger nicht ein.
Das beklagte Finanzamt (FA) setzte die Einkommensteuer für 2007 auf 1.766 € (Bescheid vom 4. August 2008) und für 2008 auf 2.156 € (Bescheid vom 19. Oktober 2009) fest.
1. 2. a) b)
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