Änderbarkeit von Feststellungsbescheiden über den verbleibenden Verlustvortrag
FG Köln, Urteil vom 26.08.2004 - Aktenzeichen 1 K 7970/00
DRsp Nr. 2007/516
Änderbarkeit von Feststellungsbescheiden über den verbleibenden Verlustvortrag
Der Feststellungsbescheid eines KG-Gesellschafters für den verbleibenden Verlustvortrag ist Folgebescheid eines Feststellungsbescheids über die Gewinne und Verluste der KG. Deshalb können und müssen innerhalb der zeitlichen Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 10AO auch Anpassungsfehler beim verbleibenden Verlustvortrag aufgrund vorangegangener Auswertung beseitigt werden, obwohl hierauf beruhende Folgebescheide bestandskräftig und festsetzungsverjährt sind, solange die Gewinn- und Verlustfeststellung der Gesellschaft noch geändert werden konnte.
Die Kläger werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger (Herr P) erzielte im Jahre 1990 Einkünfte im Sinne von § 15EStG aus Beteiligung an der B-GmbH & Co. KG sowie aus der Q-GmbH als Organgesellschaften.
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