FG Saarland - Beschluss vom 17.02.2006
1 V 12/06
Normen:
EStG § 15a Abs. 4 S. 1 ;

Änderung bestandskräftiger Feststellungsbescheide bei Vollhaftung von GbR-Gesellschaftern

FG Saarland, Beschluss vom 17.02.2006 - Aktenzeichen 1 V 12/06

DRsp Nr. 2006/11868

Änderung bestandskräftiger Feststellungsbescheide bei Vollhaftung von GbR-Gesellschaftern

Erweist sich die Annahme der Gesellschafter einer GbR, nicht unbeschränkt zu haften, aufgrund der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 27.9.1999 II ZR 371/98) als unzutreffend, so lassen sich bestandskräftige Bescheide, in denen Verluste der GbR einheitlich und gesondert lediglich als verrechenbar (und damit als nicht ausgleichsfähig) gekennzeichnet wurden, nicht ohne Weiteres mehr allein aufgrund der Kenntnis der unbeschränkten Haftung mehr ändern.

Normenkette:

EStG § 15a Abs. 4 S. 1 ;

Tatbestand:

I.