Die Beteiligten streiten über die Frage, ob eine Forderung des Klägers im Streitjahr teilweise uneinbringlich geworden ist und deshalb eine Vorsteuerkorrektur nach § 17 des Umsatzsteuergesetzes - UStG - vorgenommen werden kann oder ob der Kläger eine Rechnung mit einem höheren Steuerbetrag als nach dem Umsatzsteuergesetz geschuldet im Sinne des § 14 Abs. 2 UStG ausgestellt hat.
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