1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist die Vornahme einer Vorsteuerberichtigung im Jahr 2002.
Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Herstellung sowie der An- und Verkauf von Filmrechten sowie das Halten von deren Beteiligungen.
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