Streitig ist die Ablehnung einer beantragten Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Die Klägerin (Klin) ist eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft mit Sitz in ... die vertreten wird durch den Geschäftsführer ... mit Wohnsitz in ... Die Klin ist Rechtsnachfolgerin der Firma ... GmbH (...) mit Sitz in ...
Die ... war eine beim Amtsgericht ... eingetragene GmbH. Das Kapital wurde am 31.12.1994 von ... und der Fa ... mbH,... gehalten. Gegenstand des Unternehmens der ... war die Entwicklung von ... und ... und der Lieferung von ... auf diesen Gebieten.
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