Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten, ob die Klägerin einen Anspruch auf Korrektur der über sie beim Beklagten (genauer: bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen, IZA) gespeicherten Daten hat.
Die Klägerin ist eine auf den niederländischen Antillen registrierte Gesellschaft.
Zentraler Streitpunkt einer Fahndungsprüfung des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Z wegen der Jahre 2006-2012 war die Frage, wo die geschäftliche Leitung der Klägerin tatsächlich ansässig war. Die Verwaltung vertrat insoweit die Auffassung, dass die geschäftliche Oberleitung der Klägerin in Deutschland sei.
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