1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) zu Recht die Änderung des Umsatzsteuerbescheides für das Jahr 2005 abgelehnt hat.
Der Kläger betrieb als Geschäftsführer und Gesellschafter zusammen mit der B GmbH, deren Geschäftsführer er ebenfalls war, bis zum 15. August 2005 einen Einzelhandel mit Backwaren unter der Firma L GdbR (GdbR). Die GdbR ist mittlerweile aufgelöst und vollbeendet.
In der am 6. September 2006 beim FA eingegangenen Erklärung wurden Umsätze von 62.085 EUR und Vorsteuern von 6.526 EUR angegeben und eine negative Umsatzsteuer von 2.180,61 EUR errechnet.
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