Änderung der Veranlagung von Ehegatten bei Verlustrücktrag
BFH, vom 27.08.1997 - Aktenzeichen XI R 97/94
DRsp Nr. 1998/9299
Änderung der Veranlagung von Ehegatten bei Verlustrücktrag
Im Fall des Verlustrücktrags sind die Ehegatten zum Widerruf des getroffenen Veranlagungswahlrechts befugt, wenn dadurch der durch den Verlustabzug eröffnete Korrekturspielraum bei beiden weder über- noch unterschritten wird. Einer höheren Steuerfestsetzung infolge des Widerrufs der getroffenen Wahl steht die materielle Bestandskraft der bisherigen Steuerfestsetzung entgegen. Die Bestandskraft darf allein durch den steuermindernden Verlustabzug durchbrochen werden, nicht aber durch die erneute Ausübung des Veranlagungswahlrechts.Da der XI. Senat hiermit von der Rechtsprechung des III. Senats abweichen will, fragt er an, ob dieser der Abweichung zustimmt.
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