FG Münster - Urteil vom 12.10.2004
8 K 5451/01 GrE
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 2a Satz 1, 2, 3 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 302

Änderung des Gesellschafterbestandes

FG Münster, Urteil vom 12.10.2004 - Aktenzeichen 8 K 5451/01 GrE

DRsp Nr. 2005/941

Änderung des Gesellschafterbestandes

1. Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück, gilt gem. § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG die bei ihr innerhalb von fünf Jahren erfolgende vollständige oder wesentliche Änderung des Gesellschafterbestandes als ein auf Übereignung des Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft. 2. Dieses fingierte Rechtsgeschäft der Übereignung kann ein einzelner Rechtsvorgang sein oder auch aus einer Summe von Teilakten bestehen, die sich längstens über einen Zeitraum von fünf Jahren hinziehen.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 2a Satz 1, 2, 3 ;

Tatbestand:

Zu entscheiden ist, ob eine nach dem 01.01.1997 erfolgte Änderung im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft gemäß § 1 Abs. 2 a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) grunderwerbsteuerpflichtig ist.