Zwischen den Beteiligten ist die Neufestsetzung der Kraftfahrzeugsteuer durch Bescheid vom 7. November 2005, die zu einer Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis 30. November 2005 führte, streitig. Der Streitwert beträgt 86,26 EUR (Blatt 11 Prozessakte).
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