Streitig ist, ob verfahrensrechtlich das Finanzamt die Einstufung eines Kraftfahrzeugs für die Zukunft ändern darf (von Lkw auf Pkw).
I.
Die Klägerin ist seit dem 22.06.2001 Halterin eines Kraftfahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen ... der Marke Volkswagen, das zuvor auf die Deutsche Bundespost zugelassen gewesen war. Das Fahrzeug wurde am 21.11.1996 erstmals zum Verkehr zugelassen. In den Fahrzeugpapieren waren ab Zulassung unter anderem folgende technische Daten eingetragen.
Fahrzeugart: Lkw geschl. Kasten
Antriebsart: Dieselmotor
Hubraum: 1896 ccm
Zulässiges Gesamtgewicht: 1.400 kg
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