I. Die L-GmbH (Beigeladene zu 2., künftig: L) unterhielt in den Erhebungszeiträumen 1977 und 1978 (Streitjahre) im Gebiet der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --einer Gemeinde-- eine Betriebsstätte. Außerdem befanden sich Betriebsstätten der L in den Streitjahren noch in weiteren 33 Gemeinden, den Beigeladenen zu 3. bis 33., 35. und 36. Aufgrund eines Irrtums gab die L in ihren Erklärungen für die Zerlegung der einheitlichen Gewerbesteuermessbeträge (Zerlegungserklärungen) 1977 und 1978 statt der Klägerin die Gemeinde R (Beigeladene zu 1., künftig: R) an. In R unterhielt die L in den Streitjahren keine Betriebsstätte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|