VO (EG) Nr. 1469/95 Art. 3 Abs. 1 Buchst. b; FGO § 68; AO § 120 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 26.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 32/06
Änderung eines angefochtenen Verwaltungsakts durch Verlängerung einer marktordnungsrechtlichen Maßnahme
BFH, Urteil vom 23.02.2010 - Aktenzeichen VII R 1/09
DRsp Nr. 2010/10731
Änderung eines angefochtenen Verwaltungsakts durch Verlängerung einer marktordnungsrechtlichen Maßnahme
Die Verlängerung einer in einem angefochtenen Verwaltungsakt getroffenen Maßnahme nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. b VO Nr. 1469/95, mit der sämtliche Zahlungen von Ausfuhrerstattungen ausgesetzt werden, stellt sich als Änderung i.S. des § 68FGO dar mit der Folge, dass der Verlängerungsbescheid Gegenstand des Verfahrens wird.
Normenkette:
VO (EG) Nr. 1469/95 Art. 3 Abs. 1 Buchst. b; FGO § 68; AO § 120 Abs. 2 Nr. 1;
Gründe
I.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.