FG Berlin - Urteil vom 04.09.2000
9 K 9188/97
Normen:
AO § 174 Abs. 4 ; AO § 367 Abs. 2 Satz 2 ; EStG § 11 ; EStG § 14 ; EStG § 16 Abs. 2 ; EStG § 16 Abs. 3 ; EStG § 24 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1204

Änderung eines Steuerbescheides wegen widerstreitender

FG Berlin, Urteil vom 04.09.2000 - Aktenzeichen 9 K 9188/97

DRsp Nr. 2002/13564

Änderung eines Steuerbescheides wegen widerstreitender

1. Die Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 AO sind erfüllt, wenn ein Steuerpflichtiger beantragt, den in einem Steuerbescheid erfassten Betriebsaufgabegewinn zu mindern, das Finanzamt daraufhin den gesamten Betriebsaufgabegewinn des betreffenden Veranlagungszeitraums unberücksichtigt lässt und diesen in einem nach § 174 Abs. 4 AO geänderten Steuerbescheid des folgenden Veranlagungszeitraums erfasst. 2. Zur zeitlichen Zuordnung eines landwirtschaftlichen Betriebsaufgabe / Betriebsveräußerungsgewinns, wenn die Betriebsaufgabe zum 31. 12. des Jahres - unter Überführung des Betriebsgrundstückes in das Privatvermögen - erklärt wurde, aber bereits zu diesem Zeitpunkt ein Vertrag über den Verkauf des Grundstücks geschlossen war, der einen späteren Übergang vorsah.

Normenkette:

AO § 174 Abs. 4 ; AO § 367 Abs. 2 Satz 2 ; EStG § 11 ; EStG § 14 ; EStG § 16 Abs. 2 ; EStG § 16 Abs. 3 ; EStG § 24 ;

Tatbestand: