Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob der bestandskräftige Einkommensteuerbescheid 2017 nach § 175b Abgabenordnung (AO) geändert werden kann.
Die Kläger sind verheiratet und werden im Streitjahr zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Die Kläger erzielten beide Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Einkommensteuergesetz (EStG). Die Klägerin erzielte auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG. Des Weiteren erzielten sie Renteneinkünfte nach § 22 EStG.
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