Die verwitwete Klägerin (Klin) war Kommanditistin der im Jahr 1992 aufgelösten Firma ...
In der am ... für den Veranlagungszeitraum (VZ) 1992 eingereichten Einkommensteuer (ESt)-Erklärung machte sie zu den (anteiligen) Einkünften aus Gewerbebetrieb (Beteiligung ...) keine Angaben.
Im ESt-Bescheid für 1992 vom ... berücksichtigte das Finanzamt (FA) insoweit auch keine Einkünfte.
In der ebenfalls am ... eingereichten Vermögensteuer (VSt)-Erklärung auf den 01.01.1993 machte die Klin zu den (persönlichen) Steuerschulden folgende Angaben: "Von Amts wegen eintr."
Sowohl die ESt - als auch die VSt-Erklärung erstellte derselbe Bevollmächtigte.
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