FG Niedersachsen - Urteil vom 24.05.2011
3 K 249/10
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
AOStB 2011, 361

Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei komprimierter Elster-Steuererklärung

FG Niedersachsen, Urteil vom 24.05.2011 - Aktenzeichen 3 K 249/10

DRsp Nr. 2011/19024

Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei komprimierter „Elster”-Steuererklärung

Zu den Voraussetzungen einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO. Auch ein steuerrechtlich nicht ausgebildeter Laie handelt grob fahrlässig, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte und auch verstandene Frage nur deshalb nicht oder nur unvollständig beantwortet, weil er infolge eines Rechtsirrtums der Ansicht ist, die unterlassenen Angaben hätten in seinem Einzelfall keine Auswirkung. Erhält ein Stpfl. von seinem steuerlichen Berater lediglich eine „komprimierte” Steuererklärung, so kann er nur die sich daraus ergebenden Daten überprüfen.

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1 Nr. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Einkommensteuerfestsetzung für das Jahr 2007 nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (im Folgenden: AO) geändert werden kann.