Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und ihr im Jahre 1995 verstorbener Ehemann (E), dessen Alleinerbe die Klägerin ist, lebten in Gütergemeinschaft und waren Mitinhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Den Gewinn hieraus ermittelten sie nach Durchschnittssätzen. Zur Einkommensteuer wurden sie gemeinsam veranlagt.
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