Die Beteiligten streiten darum, ob die Kläger eine Änderung des Einkommensteuerbescheides für 2002 und eine nachträgliche Berücksichtigung bisher nicht abgezogener Reisekosten verlangen können.
Die Klägerin erzielt als Immobilienkauffrau gewerbliche Einkünfte und außerdem Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Der Kläger ist als Ingenieur freiberuflich tätig. Er ermittelt seine Einkünfte durch Einnahme-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz - EStG -.
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