Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Rechtsstreit befindet sich im zweiten Rechtsgang, nachdem der BFH das Urteil des 1. Senats des Finanzgerichts des Saarlandes vom 14. Oktober 2010 1 K 1503/08 aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen hat.
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