Die Beteiligten streiten darüber, ob sich der Rechtsstreit durch die von der Klägerin mit ihrer Klage begehrte Aufhebung des angefochtenen Bescheides über Versicherungssteuer für Dezember 2002 in der Hauptsache erledigt hat oder ob der gleichzeitig ergangene Bescheid über Versicherungssteuer für Februar 2007 nach § 68 der Finanzgerichtsordnung (im Folgenden: FGO) Gegenstand des Klageverfahrens geworden ist.
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