I. Die Beteiligten streiten darüber, ob gegenüber der Antragstellerin erlassene Steuerbescheide nichtig sind.
Die Antragstellerin, eine GmbH, wurde für die Streitjahre (1992 bis 1994) zunächst nach Maßgabe der von ihr abgegebenen Steuererklärungen veranlagt. Die Steuerbescheide ergingen nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Im Anschluss an eine später durchgeführte Betriebsprüfung, bei der der Prüfer die von der Antragstellerin gezahlten Geschäftsführergehälter als überhöht beanstandet hatte, änderte der Antragsgegner (das Finanzamt --FA--) unter Berufung auf § 173 der Abgabenordnung (AO 1977) diese Bescheide zum Nachteil der Antragstellerin.
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