Änderungsvoraussetzungen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
BFH, Beschluß vom 24.04.2002 - Aktenzeichen VI B 20/02
DRsp Nr. 2002/13871
Änderungsvoraussetzungen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1AO
Grds. ist es Sache des FA, die zu ungunsten des Stpfl. wirkenden Änderungsvoraussetzungen des § 173 Abs. 1 Nr. 1AO nachzuweisen. Das gilt aber dann nicht, wenn der Stpfl. schuldhaft und vorwerfbar den zu ändernden Steuerbescheid durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt hat.