I.
Der Kläger ist Facharzt für Orthopädie. Unter anderem erstellte er im Auftrag der ehemaligen Landesversicherungsanstalt (LVA) ärztliche Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentengutachten) über das Vorliegen, den Umfang und die Behandlungsmöglichkeiten von Erwerbsminderungen. Über die von ihm erbrachten Gutachten rechnete der Kläger ohne Ausweis der Mehrwertsteuer ab.
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