1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 24.11.2015 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin bis auf die Kosten des Streithelfers, die dieser selber trägt.
3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.
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