FG München - Urteil vom 11.02.2003
6 K 4217/01
Normen:
EStG § 8 Abs. 2 S. 4 § 7 Abs. 1 S. 1, 2 ;

AfA-Ansatz beim Arbeitnehmer im Fall der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur privaten Nutzung

FG München, Urteil vom 11.02.2003 - Aktenzeichen 6 K 4217/01

DRsp Nr. 2006/11702

AfA-Ansatz beim Arbeitnehmer im Fall der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur privaten Nutzung

Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein firmeneigenes Kraftfahrzeug auch für private Fahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ist bei der Bemessung des Sachbezugs nach § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG die jährliche AfA für das Fahrzeug mit 12,5 v.H. der Anschaffungskosten entsprechend einer 8-jährigen Nutzungsdauer des Fahrzeugs anzusetzen. Dem steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber die Anschaffungskosten des Fahrzeugs mit einem höheren, der amtlichen AfA-Tabelle entsprechenden AfA-Satz abschreibt.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 2 S. 4 § 7 Abs. 1 S. 1, 2 ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten um die Länge der bei Bemessung des Sachbezugs nach § 8 Abs. 2 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zugrunde zu legenden Nutzungsdauer eines auch für private Fahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überlassenen firmeneigenen Personenkraftwagens (Pkw).