BFH - Urteil vom 12.05.2000
VI R 23/95
Normen:
EStG § 7 Abs. 4, § 9 Abs. 1, § 19 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 21

AfA-Befugnis bei Arbeitszimmer; Alleineigentum eines Ehegatten, Nutzung durch beide

BFH, Urteil vom 12.05.2000 - Aktenzeichen VI R 23/95

DRsp Nr. 2000/8359

AfA-Befugnis bei Arbeitszimmer; Alleineigentum eines Ehegatten, Nutzung durch beide

Wird ein häusliches Arbeitszimmer von der Eigentümerin und ihrem Nichteigentümer-Ehegatten zu beruflichen Zwecken genutzt, ist der Nichteigentümer-Ehegatte nur dann zur Vornahme der auf das Arbeitszimmer entfallenden AfA befugt, wenn und soweit er die dem Arbeitszimmer zuzurechnenden anteiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten selbst getragen hat.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 4, § 9 Abs. 1, § 19 ;

Gründe: