BFH vom 02.03.1995
IX R 69/93

AfA-Befugnis des Vermächtnisnießbrauchers

BFH, vom 02.03.1995 - Aktenzeichen IX R 69/93

DRsp Nr. 1997/8417

AfA-Befugnis des Vermächtnisnießbrauchers

Der Vermächtnisnießbraucher ist zur Inanspruchnahme von AfA nur dann berechtigt, wenn er selbst Herstellungskosten aufgewendet hat. Aufgrund der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Erblassers kann er keine AfA in Anspruch nehmen.

Für die Praxis:

Das Urteil entspricht der neueren Rechtsprechung des BFH (BStBl II 1994, 319). Die Rechtsgrundsätze sind in allen Fällen anzuwenden, in denen der Vermächtnisnießbrauch nach dem 31.5.1994 notariell beurkundet worden ist. Bei einer notariellen Beurkundung vor dem 1.6.1994 ist der Nießbraucher weiterhin zur Inanspruchnahme der Gebäude-AfA nach Maßgabe der Tz. 51 und 41 des BdF-Schreibens vom 15.11.1984 (BStBl I, 561) berechtigt (vgl. BdF-Schreiben v. 22.4.1994; BStBl I, 258).