Das Urteil entspricht der neueren Rechtsprechung des BFH (BStBl II 1994, 319). Die Rechtsgrundsätze sind in allen Fällen anzuwenden, in denen der Vermächtnisnießbrauch nach dem 31.5.1994 notariell beurkundet worden ist. Bei einer notariellen Beurkundung vor dem 1.6.1994 ist der Nießbraucher weiterhin zur Inanspruchnahme der Gebäude-AfA nach Maßgabe der Tz. 51 und 41 des BdF-Schreibens vom 15.11.1984 (BStBl I, 561) berechtigt (vgl. BdF-Schreiben v. 22.4.1994; BStBl I, 258).
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