FG Niedersachsen, Urteil vom 17.03.2015 - Aktenzeichen 13 K 156/13
DRsp Nr. 2015/21578
AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung
Auch bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung können AfA gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2aEStG i.V.m. § 11d Abs. 1EStDV nach den fortgeführten Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers als Werbungskosten bei den Einkünften aus VuV abgezogen werden.§ 11d Abs. 1EStDV ist auch im Falle einer mittelbaren Grundstücksschenkung anwendbar.Ob die Rechtsvorgänger selbst AfA geltend gemacht haben, ist unerheblich. § 11d Abs. 1EStDV knüpft nur an die Berechtigung des Rechtsnachfolgers zum Abzug der Absetzungen an.