FG München, vom 11.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 4217/01
AfA bei Überlassung betrieblicher Pkw zu privater Nutzung
BFH, Beschluss vom 29.03.2005 - Aktenzeichen IX B 174/03
DRsp Nr. 2005/7858
AfA bei Überlassung betrieblicher Pkw zu privater Nutzung
1. Bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz an einen ArbN zu dessen privater Nutzung ist von einer AfA von 12,5% der AK entspr. einer achtjährigen Gesamtnutzungsdauer des Fahrzeugs auszugehen. Die auch für die voraussichtliche technische und wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer im Bereich der Überschusseinkünfte geltende AfA von fünf Jahren (amtliche AfA-Tabelle) findet keine Anwendung.2. Die Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse im Rahmen der Gewinnermittlung des ArbG einerseits und der Überschusseinkünfte des ArbN andererseits schließen einen unterschiedlichen Ansatz hinsichtlich der Nutzungsdauer nicht aus.