Streitig ist die Höhe der Absetzung für Abnutzung (-AfA-) für den eigenbetrieblich genutzten Gebäudeteil des Grundstücks M-str. 37 in B.
Die Klägerin ist Eigentümerin des o.g. Grundstücks. Die Herstellungskosten für das Gebäude betrugen 416.583 DM.
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