FG Sachsen - Urteil vom 05.11.2007
5 K 1571/05
Normen:
EStG (1997) § 4 Abs. 1 Nr. 5 ; EStG (1997) § 6 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG (1997) § 6 Abs. 1 Nr. 5 ; EStG (1997) § 7 Abs. 4 ; EStG (1997) § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 ; EStG (1997) § 52 Abs. 15 ;

AfA-Bemessungsgrundlage für eine ehemalige Altenteilerwohnung, die nach erfolgsneutraler Entnahme und einigen Jahren Leerstand vermietet wird; Kein einlageähnlicher Vorgang

FG Sachsen, Urteil vom 05.11.2007 - Aktenzeichen 5 K 1571/05

DRsp Nr. 2008/1976

AfA-Bemessungsgrundlage für eine ehemalige Altenteilerwohnung, die nach erfolgsneutraler Entnahme und einigen Jahren Leerstand vermietet wird; Kein einlageähnlicher Vorgang

Bemessungsgrundlage der Absetzungen für Abnutzung einer ehemaligen Altenteilerwohnung, die nach erfolgsneutraler Entnahme aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen und einigen Jahren Leerstand zur Erzielung privater Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung genutzt wird, sind die ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bereits in Anspruch genommenen AfA, also der Buchwert. Eine "Einlage" der Wohnung in die Einkunftssphäre zum Teilwert kommt auch dann nicht in Betracht, wenn der Leerstand die Dreijahresfrist des § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG überschritten hat.

Normenkette:

EStG (1997) § 4 Abs. 1 Nr. 5 ; EStG (1997) § 6 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG (1997) § 6 Abs. 1 Nr. 5 ; EStG (1997) § 7 Abs. 4 ; EStG (1997) § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 ; EStG (1997) § 52 Abs. 15 ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten über die Höhe der Bemessungsgrundlage der Abschreibungen für Abnutzung (AfA) für ein vermietetes Gebäude.